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16.06.2021
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AMEOS Klinikum
Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten ab 16.06.2021 aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und auf Basis der "Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 08.06.2021" an.
Besuche sind wieder für alle Abteilungen erlaubt, auch auf Intensiv- und Isolierstation
Die Erfassung der Kontaktdaten bleibt weiterhin bestehen (online ausfüllen oder vor Ort)
Besucher/innen dürfen die Klinik mit einer FFP2 Maske betreten und müssen einen schriftlich bestätigten Corona-Test mit negativem Ergebnis vorlegen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden)
Geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung benötigen kein negatives Testergebnis, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird
Es dürfen pro Patient max. 2 Besucher am Tag kommen, allerdings nur als einzelne Person (d.h. erst, wenn sich der vorangegangene Besucher an der Einlasskontrolle vom Haupteingang wieder abgemeldet hat, darf der nächste Besucher eintreten)
Die Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bleibt unverändert
Von der strikten Testpflicht kann in folgenden Personenkreisen abgesehen werden:
Eltern oder Sorgeberechtigte von minderjährigen Patientinnen und Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
Eltern oder Sorgeberechtigte von Patientinnen und Patienten der neonatologischen Intensivstation
Väter von Neugeborenen
nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung
Eltern, Sorgeberechtigte und enge Bezugspersonen des Helfersystems im Rahmen von Therapiegesprächen der KJPP
Eltern oder Sorgeberechtigte von Patient/innen der KJPP, welche die Station nicht verlassen dürfen
Die KJF Klinik möchte hier nochmals auf die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten.
Für alle Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (sofern möglich).
Bitte desinfizieren Sie sich die Hände bei Betreten und Verlassen der Klinik und des Patientenzimmers.
Besucher können vor dem Besuch in unserer Klinik bereits ihren Erfassungsbogen ausfüllen und mitbringen.
Für Veranstaltungen an der KJF Klinik Sankt Elisabeth müssen Gäste ab sofort ebenfalls die Personaldaten mittels Erfassungsbogen zur Veranstaltung ausfüllen und mitbringen.
Die Klinikleitung überprüft regelmäßig die Regelung und passt diese an die aktuelle Situation an.
Wir hoffen, dass wir Ihnen bald wieder die üblichen Patientenbesuche ermöglichen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
16.06.2021
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Bullinger
Der Sommer ist da. Und schon brauchen wir eine nasse Abkühlung. Ob für den eigenen Pool, fürs Freibad oder für die vielen Weiher in der Region – ein toller Bikini oder Badeanzug muss her.
Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne.
Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne.
15.06.2021
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Brauerei Juliusbräu
Corona, Pandemie, Impfen usw. und das Neuburger Schloßfest muss auch noch ausfallen!
Ein Lichtblick ist daneben einem guten Biergartenwetter das "Schloßfest aus der Flasche". Frisch abgefülltes naturtrübes Helles nach Ottheinrich's Art. In einer schloßfesttypischen Aufmachung, auf Wunsch im neuen Neuburger Sechsertragerl. Das ist was für die Augen und die Schloßfestseele. Vielleicht in kleiner Runde eine Maß im Schloßfestkostüm und von 2023 träumen?!
Das Schloßfestbier „Mit der Zeyt“ und das Neuburg-Tragerl gibt es ab sofort in den Getränkemärkten und bei der Juliusbrauerei in Neuburg. Jungpfalz Vivat!
14.06.2021
Ergebnisse für den Schimmer Weiher, Rosinger Weiher, Zauner Weiher sowie Zeller Weiher liegen vor.
Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen hat am 10. März 2021 aus vier Weihern im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg Oberflächenwasserproben entnommen und diese durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf per- oder polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) untersuchen lassen. Seit 2019 werden die Untersuchungen jährlich durchgeführt. Nun liegen die Ergebnisse für das Jahr 2021 aus dem LGL vor.
Dabei wurde im Zauner Weiher (Heinrichsheim) wie bereits im vergangenen Jahr Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) nachgewiesen. Der Gehalt ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,001 µg/l gesunken und liegt jetzt bei 0,008 µg/l. Die Summe der PFAS beträgt ebenfalls 0,008 µg/l.
Im Schimmer Weiher (Kochheim) wurden 0,005 µg/l PFHxS gemessen; im Vorjahr lag der Wert unter der Nachweisgrenze von 0,001 µg/l. Darüber hinaus wurden neben den bereits 2020 nachgewiesenen Gehalten an Perflouroctansäure (PFOA) und Perfluorhexansäure (PFHxA) unterhalb der Bestimmungsgrenze, die bei 0,004 µg/l liegt, auch Perfluorheptansäure (PFHpA) und Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) unterhalb der Bestimmungsgrenze (0,004 µg/l) festgestellt. Die PFAS-Summe ergibt 0,005 µg/l.
Im Zeller Weiher beträgt der Gehalt an PFHxS 0,133 µg/l; das sind 0,007 µg/l weniger als 2020. Zudem wies das LGL mit 0,195 µg/l im Vergleich zum Vorjahr (0,11 µg/l) einen höheren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nach. Wie das LGL erklärt, könne es bei PFOS aufgrund der Eigenschaft leicht an Oberflächen wie Schwebesedimenten anzuhaften, zu Schwankungen im Gehalt kommen. Gemessen wurden im Zeller Weiher auch PFBS (0,008 µg/l), Perfluornonansäure (PFNA, 0,076 µg/l), PFHpA (0,006 µg/l), Perfluorhexansäure (PFHxA, 0,026 µg/l) sowie PFOA (0,014 µg/l). Die Summe der PFAS beträgt 0,35 µg/l.
Der PFHxS-Gehalt im Rosinger Weiher weist einen Wert von 0,051 µg/l auf (2020: 0,045 µg/l) und der PFOS-Gehalt liegt bei 0,02 µg/l (2020: 0,019 µg/l). Gemessen wurden auch PFOA (0,004 µg/l), PFHxA (0,007 µg/l), PFNA (0,006 µg/l) sowie PFHxS (0,051 µg/l). Die PFAS-Summe beträgt 0,067 µg/l (Vorjahr: 0,08 µg/l).
Detaillierte Messwerte finden sich auf der Homepage des Landkreises NeuburgSchrobenhausen unter www.neuburg-schrobenhausen.de.
14.06.2021
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Habermeyer
Liebe Kunden,
wir haben einige neuen Schulrucksack-Modelle der Marke Satch für Sie in unserem Sortiment.
Schauen Sie doch mal bei uns vorbei.
Ihr Spielwaren-Habermeyer-Team
10.06.2021
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Haarkultur
Folgende Vorteile bringt der calligraphy cut mit sich:
Gesundes Haar
Die Haarspitze wird sanft und exakt vom Haar getrennt!
Mehr Bewegung
Die Bewegung entsteht durch den diagonalen Schnitt der Haarspitze und lässt das Haar tanzen!
Mehr Volumen
Bewegtes Haar von der Haarspitze an schafft natürliches Volumen!
Mehr Glanz
Die Reflexionsfläche der Haarspitze ist um 270 % vergrößert. Auf der glatten Haarspitze spiegelt sich das Licht!
Weiches Haar
Die konstant diagonal angeschnittenen Haarspitzen fühlen sich angenehm weich an.
Kein Spliss
Der vergrößerte Querschnitt verringert die Reibung bei jedem Kontakt mit der Haarspitze!
10.06.2021
Mithilfe von 3D Laserscanning kann jeder Raum millimetergenau erfasst werden!
08.06.2021
Zu einer Zeitreise zum Ort der Steinzeitmenschen lädt Landkreisgästeführerin Anne-Kathrin Heßlinger am Freitag, 11. Juni 2021, um 17 Uhr sowie am Samstag, 12. Juni 2021, um 14 Uhr ein.
Bei dieser öffentlichen Führung zu den Mauerner Höhlen erfahren die Teilnehmer Wissenswertes über archäologische Funde und erhalten Einblicke in die Geschichte sowie die Besiedelung der Gegend. Zudem gibt die Landkreisgästeführerin Informationen zur Umgebung der Höhlen, wie z.B. zur Flora und Fauna des Urdonautals und der Marienwallfahrtskirche Mauern. Um eine Anmeldung bis Freitag, 11. Juni, 12 Uhr, unter tourismus@neuburgschrobenhausen.de oder 08431/908330 wird gebeten.
08.06.2021
Am Sonntag, den 20. Juni 2021, von 14 bis 16 Uhr, führt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Rahmen der Bayern-Tour-Natur eine zweite Wanderung zum Thema „Heimische Orchideen, bunte Exoten im Auwald“ durch.
Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik Veranstaltungen:
Zur Veranstaltung
02.06.2021
Da die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, hat das Bayerische Gesundheitsministerium sein Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte erteilt. Neben den automatisch greifenden, inzidenzabhängigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehen folgende Maßgaben:
Öffnung der Außengastronomie
Die Außengastronomie darf ohne vorherige Terminbuchung öffnen. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich. Theater, Konzerthäuser und Kinos
Der Besuch ist ohne Testnachweis möglich. Kulturelle Veranstaltungen im Freien
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wird unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Sport
Erlaubt sind die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung der Innenbereiche von Sportstätten sowie die Ausübung von Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Fitnessstudios können nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden zudem unter freiem Himmel für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Freibäder
Freibäder können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Tourismus und Freizeit
Erlaubt ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Die genauen Maßgaben für die Öffnungen finden sich in den Rahmenkonzepten.
Die Außengastronomie darf ohne vorherige Terminbuchung öffnen. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich. Theater, Konzerthäuser und Kinos
Der Besuch ist ohne Testnachweis möglich. Kulturelle Veranstaltungen im Freien
Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wird unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Sport
Erlaubt sind die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung der Innenbereiche von Sportstätten sowie die Ausübung von Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Fitnessstudios können nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden zudem unter freiem Himmel für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Freibäder
Freibäder können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Tourismus und Freizeit
Erlaubt ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Die genauen Maßgaben für die Öffnungen finden sich in den Rahmenkonzepten.