<p style="text-align:justify">Alle Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, vorab auf der übersandten Wahlbenachrichtigungskarte zu prüfen, welches Wahllokal zugeteilt wurde. Im Vergleich zu den vergangenen Wahlen hat es Verschiebungen gegeben. So stehen diesmal zum Beispiel die bekannten Wahlräume im Feuerwehrhaus Zell, der evangelischen Apostelkirche und im Seniorenwohnheim am Längenmühlweg nicht zur Verfügung.</p> <p style="text-align:justify">Im Wahllokal selbst haben sich Abstimmungsberechtigte mit ihrem amtlichen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen und möglichst auch ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzuzeigen. In allen Wahllokalen herrscht Maskenpflicht (mindestens eine sogenannte medizinische Maske). Die 3-G-Regel gilt ausdrücklich nicht.</p> <p style="text-align:justify">Wer Fragen zur anstehenden Bundestagswahl hat, kann sich gerne an das Team des städtischen Wahlamts wenden. Tel. 08431 / 55-318 oder 55-332 bzw. <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="mailto:wahlen@neuburg-donau.de" tabindex="-1">wahlen@neuburg-donau.de</a>.</p>