Das Wahlamt der Stadt Neuburg informiert

Bundestagswahl am Sonntag

23.09.2021

Für die am kommenden Sonntag, 26. September, stattfindende Bundestagswahl möchte das Wahlamt der Stadt Neuburg auf wichtige Details aufmerksam machen. Das Stadtgebiet ist in insgesamt 31 Wahlbezirke aufgeteilt und jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wahllokale haben wie bei jeder anderen Wahl von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

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© Stadt Neuburg

Alle Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, vorab auf der übersandten Wahlbenachrichtigungskarte zu prüfen, welches Wahllokal zugeteilt wurde. Im Vergleich zu den vergangenen Wahlen hat es Verschiebungen gegeben. So stehen diesmal zum Beispiel die bekannten Wahlräume im Feuerwehrhaus Zell, der evangelischen Apostelkirche und im Seniorenwohnheim am Längenmühlweg nicht zur Verfügung.

Im Wahllokal selbst haben sich Abstimmungsberechtigte mit ihrem amtlichen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen und möglichst auch ihre Wahlbenachrichtigungskarte vorzuzeigen. In allen Wahllokalen herrscht Maskenpflicht (mindestens eine sogenannte medizinische Maske). Die 3-G-Regel gilt ausdrücklich nicht.

Wer Fragen zur anstehenden Bundestagswahl hat, kann sich gerne an das Team des städtischen Wahlamts wenden. Tel. 08431 / 55-318 oder 55-332 bzw. wahlen@neuburg-donau.de.

Quelle: Stadt Neuburg

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86633 Neuburg a. d. Donau