Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen, der Einführung der 15. BayIfSMV und auf Basis der „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 24.11.2021“ wie folgt an.
•Ab Freitag, 26.11.2021, 0.00 Uhr sind keinerlei Besuche bei stationären Patientinnen und Patienten in der KJF Klinik Sankt Elisabeth mehr möglich.
Nur in folgenden Ausnahmefällen dürfen Geimpfte, Genesene und nicht geimpfte Personen mit dem Nachweis eines negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) die Klinik betreten:
•Stillende Mütter in der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Negativer Antigen-Test erforderlich.
•Sorgeberechtigte in der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Für die Abholung auf Station ist jeweils nur eine Person erlaubt. Negativer Antigen-Test erforderlich.
•Nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung. Hier ist ein Selbsttest unter Aufsicht oder alternativ ein gültiger Testnachweis erforderlich.
•Väter oder Begleitperson bei der Geburt. Diese werden im Kreißsaal bzw. auf Station 2 mit einem Antigen-Test abgestrichen.
•Väter zu Besuchen nach der Geburt. Geimpft oder genesen mit negativem Antigen-Test.•Bei medizinisch begründeten Arztgesprächen, wie z. B. Sorgeberechtigte und Betreuer. Negativer Antigen-Test erforderlich.
•Besuch der Hebammen-Sprechstunde. Negativer Antigen-Test erforderlich.
•Handwerker und externe Therapeuten.Negativer Antigen-Test erforderlich.
In folgenden Einrichtungen ist kein Testnachweis erforderlich:
•Pädiatrische Ambulanz
•Ambulanzzentrum
•Psychiatrische Institutsambulanz
•Notaufnahme
•Physiotherapie-Abteilung
In diesen Fällen ist eine Begleitperson nur bei unmündigen Patientinnen und Patienten gestattet.
Grundsätzlich muss während des gesamten Aufenthalts in der Klinik eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske getragen werden. Besucherinnen und Besucher mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Erkältungszeichen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die KJF Klinik Sankt Elisabeth nicht betreten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen (1,5 Meter Abstand zu anderen Personen) im Haus sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.Eine Überprüfung der Regelungen und Anpassungen an die aktuelle Situation erfolgen regelmäßig durch die Klinikleitung. Wir hoffen, dass wir Ihnen bald wieder die üblichen Patientenbesuche ermöglichen können.Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!Die Klinikleitung