Wesentliche Änderungen in der Planung: · Ergänzung der Meldepflicht nach Art. 8 Bayerisches Denkmalschutzgesetz · Berücksichtigung der Anbauverbotszone zur Staatsstraße 2334 und der Unzulässigkeit des unmittelbaren Zugangs/der Zufahrt · Ergänzung von Hinweisen zur Nutzung und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 06.11.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Satzungstext und Begründung einschließlich aller wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 in digitaler Form im Internet unter folgenden Adressen einsehbar: https://www.neuburg-donau.de/wirtschaft/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplananhoerungen oder über das zentrale Landesportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal Die Unterlagen in Papierform liegen während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Bauleitplanung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.03, für jedermanns Einsicht öffentlich aus.