<p style="text-align:justify">In Frage kommen Personen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.</p> <p style="text-align:justify">Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Jugendschöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn ein Verteidiger eine sog. Konfliktverteidigung praktiziert. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürften der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit.</p> <p style="text-align:justify"> Wer sich zur Ausübung eines Jugendschöffenamtes in der Lage sieht, wird gebeten sich bis spätestens 13. März 2023 beim Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau, Amalienstraße A 54 (Harmoniegebäude, Zi.Nr. 1.19 oder 1.26, Tel.: 55-325 oder 55-330 E-Mail: <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="mailto:schoeffenwahl@neuburg-donau.de" tabindex="-1">schoeffenwahl@neuburg-donau.de</a> zu bewerben. Auf Wunsch wird ein entsprechendes Bewerbungsformular zugesandt, das jedoch auch von der Internetseite der Stadt Neuburg an der Donau unter <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="http://www.neuburg-donau.de" tabindex="-1">www.neuburg-donau.de</a> heruntergeladen werden kann.</p>