<p style="text-align:justify">Die Niederschlagswassergebühr ist eine kommunale Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Die Stadt Neuburg ist aufgrund der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dazu verpflichtet, die Gebühr zu erheben.</p> <p style="text-align:justify">Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei einer Gebührenhöhe unter 20 Euro Jahressoll, die Fälligkeit einmal pro Jahr am 15. August eintritt. Darüber wird die Gebühr vierteljährlich fällig. Da pro Flurnummer ein eigenständiger Bescheid verschickt wird, bekommen Eigentümer von mehreren Grundstücken entsprechend viele Bescheide zugestellt.</p> <p style="text-align:justify">Sollten Grundstückeigentümer der Ansicht sein, dass berechnete Flächen nicht stimmen, ist dies an die im Bescheid genannte Stelle zu melden. Haben sich Eigentumsverhältnisse geändert, wird darum gebeten das Formblatt „ Mitteilung über einen Eigentumswechsel“ auf der städtischen Homepage <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="http://www.neuburg-donau.de" tabindex="-1">www.neuburg-donau.de</a> auszufüllen und die Änderung mitzuteilen.</p> <p style="text-align:justify">Abschließend wird mitgeteilt, dass die zweite Gebühr der sog. gesplitteten Abwassergebühr, die Schmutzwassergebühr, von 1,50 Euro auf 1,61 Euro pro Kubikmeter erhöht wird. Die Abrechnung erfolgt wie gehabt über die Stadtwerke Neuburg.</p>