<p style="text-align:justify">„Es freut mich außerordentlich, dass wir diese wichtige Hürde jetzt nehmen konnten,“ betont Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling und ergänzt: „Die externen Planer und unser hochengagiertes Team im Rechts- und Bauamt haben eine sehr gute und fundierte Planung erarbeitet, die jetzt in die baurechtliche Prüfung geht. Wir kommen unserem Ziel der Entlastung der Innenstadt, der Stau- und Umweltbelastungsreduzierung ein gutes Stück näher.“</p> <p style="text-align:justify">Das klar strukturierte Planfeststellungsverfahren wird nun rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und letztlich eine entscheidende Frage klären. Kann es für das wichtige Neuburger Infrastrukturprojekt das erforderliche Baurecht geben? Erst wenn diese Frage eindeutig von der Regierung von Oberbayern beantwortet wurde, steht im positiven Fall der nächste entscheidende Beschluss des Neuburger Stadtrates zur Realisierung des Projektes an.</p> <p style="text-align:justify">Die Menge an Unterlagen kommt übrigens deshalb zustande, weil es die Papiere laut den rechtlichen Vorgaben in siebenfacher Ausfertigung braucht. Selbstverständlich liegen alle Daten und Schriftstücke auch in digitaler Form vor. Die gesamten Unterlagen werden demnächst auch auf der Homepage der Regierung von Oberbayern bereit gestellt und einen Link dazu wird es auch auf der städtischen Seite <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="http://www.neuburg-donau.de" tabindex="-1">www.neuburg-donau.de</a> geben.</p> <p style="text-align:justify">Voraussichtlich schon im Januar 2023 liegen die Planfeststellungsunterlagen dann in den betroffenen Neuburger Nachbarkommunen sowie in Neuburg selbst öffentlich aus.</p>