<p style="text-align:justify">Grund für die Maßnahme sind die stetig steigenden Infektionszahlen, die aufgrund von Quarantänebestimmungen und Krankheitsfällen auch zu Ausfällen und damit Kapazitätsreduzierungen in den einzelnen Sachgebieten führen.</p> <p style="text-align:justify">Generell kann die Stadtverwaltung nur unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger, die ein Verwaltungsgebäude aufsuchen, geimpft, genesen oder getestet sein müssen.</p> <p style="text-align:justify">Als Tests werden ausschließlich sog. Antigen-Schnelltests mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bzw. PCR-Tests mit einer Gültigkeit von 48 Stunden anerkannt. Angeboten werden diese von Testzentren, Apotheken, Ärzten und weiteren autorisierten Stellen. Die Vorgaben der 3G-Regelung werden kontrolliert. Zudem gilt in allen städtischen Gebäuden nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht.</p> <p style="text-align:justify">Für die Stadtbücherei im Bücherturm mit Bürgerbüro sowie das Stadtarchiv gilt gemäß den staatlichen Vorgaben die 2G-Regel.</p>