<p style="text-align:justify">Ab 2022 beträgt gemäß Stadtratsbeschluss die Abgabe für einen Hund 50 Euro. Für den zweiten Hund werden 80 Euro und für den dritten Hund 110 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 1.000 Euro Jahressteuer zu Buche. Fällig ist die Steuer immer zum 1. April eines Kalenderjahres.</p> <p style="text-align:justify">Alle Informationen zum Thema inklusive Meldeformular und neuer Hundesteuersatzung finden sich auf <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="http://www.neuburg-donau.de" tabindex="-1">www.neuburg-donau.de</a>. Darüber hinaus steht die zuständige Sachbearbeiterin Petra Schnell auch gerne zur Verfügung – Tel.: 55-229 oder e-mail: <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="mailto:petra.schnell@neuburg-donau.de" tabindex="-1">petra.schnell@neuburg-donau.de</a></p>