Da die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, hat das Bayerische Gesundheitsministerium sein Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte erteilt. Neben den automatisch greifenden, inzidenzabhängigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehen folgende Maßgaben: Öffnung der Außengastronomie Die Außengastronomie darf ohne vorherige Terminbuchung öffnen. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich. Theater, Konzerthäuser und Kinos Der Besuch ist ohne Testnachweis möglich. Kulturelle Veranstaltungen im Freien Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wird unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Sport Erlaubt sind die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung der Innenbereiche von Sportstätten sowie die Ausübung von Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Fitnessstudios können nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Sportveranstaltungen Sportveranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden zudem unter freiem Himmel für bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Freibäder Freibäder können für Besucherinnen und Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Ein negativer Testnachweis ist nicht erforderlich. Tourismus und Freizeit Erlaubt ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen. Die genauen Maßgaben für die Öffnungen finden sich in den Rahmenkonzepten.