Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick: - seit 25. September 2012 - für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden - Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017 - mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt - geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)