Für die am 8. März 2026 stattfindende Kommunalwahl sind nach aktuellem Stand rund 22.500 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg verschickt derzeit die Wahlbenachrichtigungsbriefe. Wer bis zum 15. Februar noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche und EU-Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens zwei Monaten in Neuburg an der Donau wohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren, denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.
Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 8. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahl möglich
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können dies beantragen. Die Unterlagen können schriftlich, per E-Mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), online unter www.neuburg-donau.de, durch das Einlesen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro – nicht aber telefonisch – beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten – die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen.