Ab sofort Online Briefwahl beantragen

Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt

Bundestagswahl am 23. Februar – Wahllokal oder Briefwahl

30.01.2025

Hier geht es zur Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung

 

Für die am 23. Februar 2025 stattfindende Bundestagswahl sind nach aktuellem Stand rund 20.500 Neuburgerinnen und Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat dieser Tage die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Wer bis zum 2. Februar noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.

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© Stadt Neuburg

Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren, denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 23. Februar von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Briefwahl möglich

Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können dies ab sofort beantragen. Die Unterlagen können schriftlich, per e-mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), direkt online, durch das Einlesen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro – nicht aber telefonisch - beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckte Antrag verwendbar. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten – die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen.

 

Versand und Rückgabe Briefwahlunterlagen

Die vorgezogene Bundestagswahl bringt deutlich kürzere Fristen mit sich. Sobald die Stadt Neuburg die Stimmzettel erhalten hat, werden die Briefwahlunterlagen verschickt. Dies wird voraussichtlich ab dem 7. Februar der Fall sein. Es wird deshalb angeboten, die Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt und Bürgerbüro im Bücherturm zu den jeweiligen Öffnungszeiten persönlich abzuholen. Dort besteht dann auch die Möglichkeit direkt zu wählen und den Wahlbrief gleich vor Ort abzugeben.

Bis zum Wahltag selbst können die Briefwahlunterlagen auch in die städtischen Briefkästen am Rathaus, am Verwaltungsgebäude Harmonie und an der Markthalle eingeworfen werden. Die letzte Leerung findet am Wahlsonntag um 18 Uhr statt.

Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes:

Stadt Neuburg an der Donau / Wahlamt / Amalienstr. A 54 / 86633 Neuburg an der Donau / Tel.: 08431 / 55-332 /
e-mail: wahlen@neuburg-donau.de  

Anschrift

Karlsplatz A 12
86633 Neuburg a. d. Donau