Nach einem Zusammenstoß zwischen zwei Fahrradfahrern auf dem stark frequentierten Nachtbergweg musste die Stadt reagieren und hat diese beliebte Fuß- und Radverbindung als reinen Fußgängerweg ausgewiesen.
Diese Maßnahme war erforderlich, da der Weg nur eine Breite von 2 m aufweist, nach § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Anlage der StVO aber eine Mindestbreite von 2,50 m für einen kombinierten Geh- und Radweg erforderlich ist. Auch Bestandsschutz kann nicht geltend gemacht werden, da sich durch den Fahrradunfall eine ganz konkrete Gefahr realisiert hat, die die Stadt als Straßenverkehrsbehörde nicht ignorieren kann. Deshalb musste der Nachtbergweg für Radfahrer offiziell gesperrt werden.
„Wir können die Augen nicht verschließen und mussten reagieren“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling. „Der Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie die zunehmende Geschwindigkeit durch E-Bikes hat ein entsprechendes Handeln erfordert.“
Bereits seit längerer Zeit befasst sich die Stadt mit der Verbesserung der Fußgänger- und Fahrradsituation auf dem Nachtbergweg. Oberstes Ziel ist es, den Weg auf mindestens
3 m zu verbreitern und das vorhandene Geländer auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zu setzen. Für diese wichtigen Maßnahmen muss aber das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mit einbezogen werden, da die dort befindliche Ufermauer dem Wasserwirtschaftsamt gehört. Eine statische Überprüfung dieser Mauer läuft gerade, Ergebnisse werden in Kürze erwartet. Weitere Lösungsansätze zur Verbreiterung und Verkehrssicherung des Weges wurden bereits mit den zuständigen Ämtern besprochen.
Entsprechende finanzielle Mittel sind in den Haushaltsplänen der Stadt Neuburg bereits seit einigen Jahren enthalten, eine Planung der Stadt Neuburg zur Verbreiterung des Weges mit entsprechendem Förderantrag nach FAG wurde aber abgelehnt, da bereits die neue Radwegeverbindung zwischen Wolfgang-Wilhelm-Platz und der Stadtbergauffahrt gefördert wurde. Die Stadt wird nun einen Antrag nach Städtebauförderung stellen, um hier einen Zuschuss zu bekommen.
Ein wichtiger Hinweis betrifft die jüngsten Verkehrsteilnehmer: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, und bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Fußweg mit Begleitperson benutzen. Ganz allgemein geht der Appell der Stadt dahin, dass Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer mit gegenseitiger Rücksichtnahme und vorsichtig am öffentlichen Verkehr teilnehmen.