Fitnessstudios müssen laut StMGP weiterhin geschlossen bleiben

14.05.2021

Fitnessstudios sind als Freizeiteinrichtungen und nicht als Sportstätten anzusehen - und müssen damit weiterhin geschlossen bleiben. Das teilte das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) mit.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist seit Dienstag, den 11. Mai 2021, der kontaktfreie Sport im Innenraum erlaubt. Darunter fallen Sportstätten wie beispielsweise Turnhallen. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hatte daher auch die Fitnessstudiobetreiber informiert, dass sie nach Maßgabe des Rahmenhygienekonzepts Sport wieder öffnen können, da diese in Ziffer 6 dieses Rahmenhygienekonzepts explizit genannt werden.

Mit der Definition als "Freizeiteinrichtungen" bleibt der Betrieb von Fitnessstudios nun allerdings weiterhin untersagt. In der Erklärung des Ministeriums heißt es, dass Fitnessstudios meist von vielen Personen gleichzeitig besucht würden und somit eine stärkere Fluktuation der Personen im Raum entstünde. Daher geht man im Innenbereich von Fitnessstudios von einem höheren Infektionsrisiko aus als im Indoor-Bereich von Sportanlagen, in denen andere kontaktlose sportliche Aktivitäten ausgeübt werden.

Zum Rahmenkonzept Sport (BayMBl.)