Diese Regelungen gelten bei der Sportausübung im Landkreis

14.05.2021

Aufgrund der stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 und dem im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen der Kontaktsport im Freien sowie der kontaktlose Sport im Innenbereich möglich. Das Landratsamt erhielt auf Anfrage bei der Regierung von Oberbayern die Bestätigung, dass bei der Sportausübung weiterhin die geltenden Kontaktbeschränkungen zu beachten seien.

Kontaktloser Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel

Beim kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel bedeutet das, dass das gemeinsame Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden darf. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden (ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test). 

Kontaktloser Sport unter freiem Himmel

Beim kontaktlosen Sport unter freiem Himmel gilt, dass das gemeinsame Training mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten stattfinden darf. Kinder bis 14 Jahren können in Gruppen von bis zu 20 Kindern gemeinsam kontaktfrei trainieren. Ein Corona-Testnachweis ist nicht erforderlich.