In der Zeit vom Dienstag, 3. Februar 2026 bis einschließlich Samstag, 28. Februar 2026 kommt es in der Adolf-Kolping-Straße zu einer halbseitigen Straßensperrung. Während der dreieinhalb Wochen gilt im Abschnitt zwischen der Eybstraße und der Gärtnerstraße eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Innenstadt.
Wer also von der Ostermannstraße und der Gärtnerstraße auf die Adolf-Kolpingstraße trifft, kann nur rechts in Richtung Innenstadt abbiegen. Grund für die Maßnahme ist ein Hausabbruch auf Höhe der Einmündung zur Ostermannstraße.