<p style="text-align:justify">Maskenpflicht am Wochenmarkt entfällt</p> <p style="text-align:justify">Für den Neuburger Wochenmarkt entfällt mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht sowohl für Beschicker als auch Kunden. Es wird darum gebeten, den bekannten Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Für die Nutzung der Stadtbusse gilt weiterhin Maskenpflicht, jedoch kann auch eine sog. medizinische Maske getragen werden.</p> <p style="text-align:justify">Bei Besuchen der Stadtverwaltung bleibt die Maskenpflicht ebenfalls bestehen, jedoch genügt auch hier eine medizinische Maske. Es wird ausdrücklich empfohlen, auch weiterhin Termine über <a data-tabindex-counter="1" data-tabindex-value="none" href="http://www.neuburg-donau.de" tabindex="-1">www.neuburg-donau.de</a> oder telefonisch zu vereinbaren, weil damit lange Wartezeiten verhindert werden können. Vorerst bleibt es auch bei der Kontaktdatenerfassung.</p> <p style="text-align:justify">Für das Stadttheater, die Stadtbücherei im Bücherturm mit Bürgerbüro, das Stadtarchiv sowie Ausstellungen in den städtischen Galerien gilt ab sofort die mittlerweile bekannte 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). In den genannten Räumlichkeiten ist zudem eine medizinische Maske zu tragen. Auch im Freibad bleibt es zum Endspurt bei der 3G-Regel.</p> <p style="text-align:justify">Schließlich wurde entschieden, dass die Sitzungen des Neuburger Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse zunächst weiterhin im Kolpinghaus stattfinden. Dort gilt für Gremiumsangehörige sowie Besucher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. An den Sitzplätzen sind die Mindestabstände gewährleistet, weshalb die Maske dort abgenommen werden kann.</p>